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Startup-Gründerin: Wie viel Gehalt darf ich mir selbst zahlen?

4 Beiträge
4 Benutzer
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Mira-Klein
Beiträge: 14
Themenstarter
(@mira-klein)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 1 Monat
[#35]

Hallo zusammen! Ich bin neu hier im Forum und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt – ich bin gerade total am Googeln und komme nicht wirklich weiter.

Ich habe vor ein paar Monaten mein eigenes kleines Startup gegründet (Social Media Marketing für lokale Unternehmen) und stehe jetzt vor einer Frage, die ich mir schon länger stelle: Wie viel Gehalt kann oder sollte ich mir als Gründerin überhaupt auszahlen?

Ich mache das momentan als GmbH in Gründung, bin alleinige Gesellschafterin-Geschäftsführerin und habe erste Einnahmen, aber noch keinen wirklich stabilen Cashflow. Jetzt im Sommer läuft es eigentlich ganz okay, aber ich weiß nicht, ob das so bleibt.

Meine konkreten Fragen:
- Gibt es eine Faustregel, wie viel Prozent vom Umsatz man sich als Gehalt nehmen kann, ohne die Firma zu gefährden?
- Was passiert steuerlich, wenn das Geschäftsführergehalt zu niedrig oder zu hoch angesetzt ist? Ich hab gelesen, dass das Finanzamt da genau hinschaut.
- Wie habt ihr das am Anfang gehandhabt – habt ihr euch überhaupt Gehalt gezahlt oder erst mal alles ins Unternehmen gesteckt?

Ich weiß, ich sollte da wohl zum Steuerberater, aber erstmal wollte ich Erfahrungen aus der Community hören. Danke schon mal!


3 Antworten
RentenFuchs62
Beiträge: 1
(@rentenfuchs62)
New Member
Beigetreten: Vor 3 Wochen

Also ich bin pensioniert und kein Gründer, aber Zahlen und Steuerrecht interessieren mich schon ein Leben lang. Was du beschreibst mit der "verdeckten Gewinnausschüttung" – das ist ein ernstes Thema, da hab ich schon einiges gelesen. Das Finanzamt kann im Nachhinein Steuern nachfordern wenn das Gehalt nicht angemessen war, und zwar rückwirkend für mehrere Jahre. Das sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen. Zur Faustregel: Die gibt es wirklich nicht, da muss ein Fachmann ran.


Antwort
Claudia H.
Beiträge: 12
(@c-hartmann)
Active Member
Beigetreten: Vor 1 Monat

Ich kenn mich mit GmbH-Themen ehrlich gesagt nicht super tief aus, aber ich hab mich nach meiner Rückkehr ins Berufsleben auch viel mit Selbstständigkeit beschäftigt. Was ich mitgenommen hab: Finger weg von pauschalen Prozent-Regeln, die im Internet kursieren. Das ist wirklich sehr individuell.

Was ich dir aber sagen kann – ich hab bei meiner Recherche zu Cyberversicherungen für kleine Firmen auch gelernt, dass man als GmbH-Geschäftsführerin steuerlich und sozialversicherungsrechtlich in einer ganz eigenen Situation ist. Das wird oft unterschätzt.

Bitte geh wirklich zum Steuerberater, auch wenn das erstmal Geld kostet. Die Erstberatung zahlt sich fast immer aus.


Antwort
Marco_85
Beiträge: 13
(@marco_85)
Active Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Hey Mira, gute Frage – das Thema kenne ich aus meiner Anfangszeit mit dem Online-Shop auch zu gut. Bei mir läuft es als Einzelunternehmen, also etwas anders als bei dir mit der GmbH, aber ein paar Grundprinzipien gelten wohl ähnlich.

Zum Geschäftsführergehalt bei der GmbH: Das Finanzamt schaut tatsächlich sehr genau hin, ob das Gehalt "fremdüblich" ist – also ob ein fremder Dritter in der gleichen Position ähnlich viel verdienen würde. Zu niedrig kann als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet werden, zu hoch macht steuerlich auch Probleme. Da gibt es leider keine einfache Prozent-Formel, das hängt stark von Branche und Firmengröße ab.

In meinen ersten zwei Jahren hab ich mir selbst sehr wenig ausgezahlt und hauptsächlich reinvestiert – das war manchmal echt eng, aber hat geholfen, den Laden zu stabilisieren. Gerade im Sommer ist der Cashflow bei mir auch schwankend, je nachdem wie die Bestellungen laufen.

Aber ehrlich gesagt: Bei der GmbH-Geschäftsführer-Vergütung würde ich wirklich DRINGEND zum Steuerberater gehen, das ist kein Bereich wo man auf gut Glück vorgehen sollte. Das kann teuer werden wenn man es falsch macht.


Antwort
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