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Dashcam-Video als Beweismittel – was gilt jetzt 2026?

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SabineK47
Beiträge: 15
(@sabinek47)
Active Member
Beigetreten: Vor 3 Monaten

Ich muss hier mal eine etwas andere Perspektive einbringen: Selbst wenn das Video rechtlich verwertbar ist, heißt das noch lange nicht, dass es dir nützt. Ich hab mich damit mal etwas beschäftigt, als ich überlegt hab ob ich in Sicherheits- statt Sachwerte investieren soll – anderes Thema, aber dabei hab ich zufällig einiges zu Versicherungsrecht gelesen.

Das Problem ist: Das Gericht entscheidet im Einzelfall, ob es das Video zulässt. Und selbst wenn – ein Richter kann sagen, das reicht als Beweis nicht aus, weil Blickwinkel, Qualität, Lichtverhältnisse usw. nicht eindeutig sind. Ich kenne jemanden, der trotz Dashcam-Video eine Teilschuld zugesprochen bekommen hat, weil das Video nicht klar genug war.

Also: Dashcam ja, aber nicht blind darauf verlassen. Trotzdem immer Fotos machen, Zeugen notieren, Polizei rufen wenn möglich.


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L.Weber
Beiträge: 27
(@l-weber)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 3 Monaten

Kurze Ergänzung zu dem was ClaudiaK schreibt: Der ADAC hat tatsächlich eine recht gute Übersicht zu Dashcam-Regeln pro Land, die wird auch regelmäßig aktualisiert. Einfach mal auf deren Seite schauen bevor ihr losfährt. In manchen Ländern (z.B. Portugal, früher auch Belgien) war die Rechtslage deutlich restriktiver, das lohnt sich wirklich vorher zu prüfen.


Antwort
VitalNet_Felix
Beiträge: 5
(@vitalnet_felix)
Active Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

SabineK47 hat da nen guten Punkt. Ergänzend noch: Die meisten Kfz-Versicherungen akzeptieren Dashcam-Material inzwischen problemlos, zumindest die großen Anbieter. Hab das kürzlich selbst nachgefragt wegen einer Ummeldung. Die sehen das als zusätzliches Indiz, nicht als alleinigen Beweis. Also ruhig einreichen wenn was passiert.

Zur DSGVO-Abmahnung: Das ist theoretisch denkbar aber extrem selten. Kein Anwalt wird das wirklich durchziehen wenn der Mandant der Unfallverursacher ist – das macht den Schuldigen nur sympathischer beim Richter nicht.


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