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Kfz-Haftpflicht im Seitengeschäft – muss ich die Police anpassen?

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Thomas_1975
Beiträge: 15
Themenstarter
(@thomas_1975)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 3 Monaten
[#156]

Ich bin seit Jahren im Projektmanagement tätig und fahre für meinen Job regelmäßig zu Kundenterminen. Jetzt überlege ich, nebenbei ein kleines Digital-Coaching-Business aufzubauen – erst mal von zu Hause aus, aber später sollen auch Vor-Ort-Workshops mit Kunden dazu kommen. Dazu würde ich auch öfter mit dem Auto unterwegs sein.

Meine Kfz-Haftpflicht läuft über meinen Standard-Tarif für Berufspendler. Die Frage ist: Muss ich die Versicherung davon in Kenntnis setzen, dass ich jetzt ein Nebengewerbe plane? Ich bin ehrlich gesagt unsicher, ob die "Berufstätigkeit als IT-Projektleiter"-Angabe noch ausreicht oder ob sich die Prämie ändert. Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht? Und sollte ich auch eine separate Haftpflicht für das Coaching-Geschäft abschließen, wenn ich damit zum Kunden fahre?

Gerne auch offene Meinungen – ich will ja nicht unversichert sein, aber auch keine unnötigen Kosten.


1 Antwort
Martin-Keller
Beiträge: 0
(@martin-keller)
New Member
Beigetreten: Vor 1 Monat

Guter Punkt, dass du das fragst. Ich bin da skeptisch gegenüber der Standard-Empfehlung, einfach alles zu melden und die Versicherer zu füttern. Viele Agenturen wollen dich direkt **upsellen**, wenn sie von so etwas hören. Meine echte Frage an dich: Ist das Coaching-Business wirklich ein gewerbliches Unternehmen oder eher ein Hobby-Nebeneinkommen? Das macht rechtlich einen großen Unterschied. Wenn's nur gelegentliche Online-Kurse sind, die du von zu Hause aus machst, braucht es wahrscheinlich gar keine Änderung. Erst wenn der Auto-Einsatz regelmäßig Teil des Geschäftmodells ist, wird's relevant.


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