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Dashcam-Video als Beweismittel – was gilt jetzt 2026?

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Kritiker_73
Beiträge: 9
Themenstarter
(@kritiker_73)
Active Member
Beigetreten: Vor 3 Wochen
[#19]

Hallo zusammen,

ich fahre seit gut zwei Jahren mit einer Dashcam und bin bisher davon ausgegangen, dass die Aufnahmen bei einem Unfall problemlos als Beweismittel vor Gericht verwendet werden können. Hatte mal gelesen, dass der BGH 2018 das grundsätzlich erlaubt hat, aber seitdem hat sich ja einiges getan – neue Datenschutzgesetze, DSGVO-Anpassungen usw.

Jetzt bin ich gerade dabei, meinen Urlaub zu planen (fahren dieses Jahr mit dem Auto in den Süden, also Österreich/Norditalien) und da kommen mir natürlich Fragen: Was gilt eigentlich auf ausländischen Autobahnen, wenn ich mit meiner deutschen Dashcam einen Unfall aufzeichne? Und im Inland – hat sich da rechtlich seit 2024/2025 was verändert? Ich hab gelesen, dass manche Versicherungen die Aufnahmen inzwischen sogar aktiv anfordern, andere aber bestreiten die Zulässigkeit trotzdem noch.

Konkret interessiert mich:
– Darf ich die Aufnahme meiner Versicherung schicken ohne rechtliche Probleme für mich?
– Kann der Unfallgegner mich wegen DSGVO-Verstoß abmahnen?
– Wie sieht das in Österreich/Italien aus?

Hab selbst keinen Anwalt und will nicht für jeden Kram 200€ zahlen. Vielleicht hat hier jemand aktuelle Erfahrungen oder kennt sich aus. Danke schon mal.


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3 Antworten
Renate-Hoffmann
Beiträge: 2
(@renate-hoffmann)
New Member
Beigetreten: Vor 1 Woche

Guten Tag,

die Rechtslage ist tatsächlich nicht ganz einfach, aber so wie ich das verstehe, hat sich am Grundsatz seit dem BGH-Urteil von 2018 nicht dramatisch viel geändert. Dashcam-Aufnahmen sind als Beweismittel grundsätzlich verwertbar, auch wenn sie theoretisch gegen die DSGVO verstoßen – das nennt sich Interessenabwägung, und im Unfallfall überwiegt in der Regel das Beweisinteresse.

Was ich allerdings nicht mit Sicherheit sagen kann, ist wie sich das im Ausland verhält. Österreich hat da eigene Datenschutzregeln und ich glaube, dort ist die Lage für Dashcams noch etwas strenger. In Italien bin ich völlig überfragt.

Mein Rat: Fragen Sie vor dem Urlaub kurz bei Ihrer Kfz-Versicherung nach. Die haben oft Rechtsschutz inklusive oder können zumindest sagen, ob sie Dashcam-Material akzeptieren. Das kostet nichts und dauert fünf Minuten.


Antwort
ClaudiaK
Beiträge: 20
(@claudiak)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 3 Wochen

Also ich hab mich damit auch schon mal beschäftigt, weil wir bei der Arbeit das Thema Datenschutz immer wieder haben.

In Deutschland gilt: Dauerschleifenaufzeichnung ist nach wie vor eine Grauzone, kurze ereignisbasierte Aufzeichnungen (also nur bei Erschütterung/Unfall) sind deutlich weniger problematisch. Wenn du deiner Versicherung das Video schickst, machst du dich nicht strafbar – das ist Ausübung berechtigter Interessen nach Art. 6 DSGVO. Eine Abmahnung vom Unfallgegner ist theoretisch möglich, aber in der Praxis kenne ich keinen einzigen Fall, bei dem das wirklich durchgekommen ist.

Für Österreich: Die haben 2023 nochmal klargestellt, dass Dashcams im öffentlichen Raum grundsätzlich zulässig sind, wenn sie nicht dauerhaft speichern. Also ungefähr wie hier. Italien ist tatsächlich komplizierter, da würde ich mich kurz schlau machen – z.B. beim ADAC, die haben da oft aktuelle Länderinfos.


Antwort
Sabrina89
Beiträge: 10
(@sabrina89)
Active Member
Beigetreten: Vor 3 Wochen

Hab mal bei meiner Versicherung direkt nachgefragt zu dem Thema (hatte das auch beim Vergleichen neuer Tarife im Blick, ich hab ja hier schon über Kfz-Vergleiche geschrieben). Die haben mir gesagt: Videos gerne einreichen, die werten das aus, aber du musst dabei angeben dass du eine Dashcam betreibst – manche Tarife wollen das sogar vorab wissen.

Zur Auslandsfrage: In Österreich ist es ok, in Italien hab ich keine klare Antwort bekommen. Würde da lieber nochmal direkt beim ADAC oder ner Rechtschutzversicherung fragen. Für ne längere Urlaubsfahrt könnte sich da auch ein Tagesschutz lohnen falls du keine Rechtsschutzversicherung hast.


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