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Mindestlohn 2026: Gilt der neue Satz ab wann genau?

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Roland H.
Beiträge: 9
Themenstarter
(@r-hoffmann)
Active Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten
[#14]

Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, ich blick da gerade nicht ganz durch. Ich arbeite seit ein paar Jahren in einem kleinen Betrieb auf Stundenbasis und bekomme immer wieder das Gefühl, dass mein Chef mit der Mindestlohnanpassung etwas... sagen wir mal 'großzügig' umgeht was die Umsetzung angeht.

Soweit ich weiß gab es zum 01.01.2026 eine neue Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns. Aber ich bin mir nicht sicher wie hoch er jetzt genau ist und ab wann er für laufende Arbeitsverhältnisse gilt – also ob mein AG das automatisch anpassen muss oder ob ich da selbst aktiv werden muss.

Mein Vertrag sagt nur 'mindestens gesetzlicher Mindestlohn', also nichts Konkretes. Ich hab das bisher nie groß hinterfragt, aber nachdem ich jetzt meine Abrechnungen von Januar bis jetzt durchgeschaut habe, bin ich mir nicht sicher ob das alles passt.

Fragen die ich mir stelle:
- Wie hoch ist der aktuelle Mindestlohn 2026?
- Gilt die Erhöhung automatisch oder muss man die einfordern?
- Was passiert wenn der AG zu wenig gezahlt hat – kann man das rückwirkend geltend machen?
- Gibt es irgendwo eine verlässliche offizielle Quelle?

Bin kein Jurist und will auch nicht gleich Stress mit dem Chef, aber ich will wissen wo ich stehe. Danke schon mal!


4 Antworten
NetSavvy_1989
Beiträge: 2
(@netsavvy_1989)
New Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Ofizielle Quelle ist bmas.de wie Markus sagt, da gibts auch ne PDF-Broschüre speziell zum Mindestlohn. Und die Hotline der Bundeszollamts nimmt auch Beschwerden an falls ein AG sich weigert – die können das sogar prüfen lassen, das wissen die wenigsten.


Antwort
Werner K.
Beiträge: 4
(@werner-koenig)
New Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Ich seh das etwas anders als Sabine was die Eile angeht – natürlich sollte man das klären, aber Panik ist nicht angebracht. Ich hab das bei meinen Konten immer sauber getrennt und dokumentiert, und genau das würde ich dir auch empfehlen: Erst mal alles ordentlich aufschreiben bevor du das Gespräch suchst.

Mach eine einfache Tabelle: Datum, geleistete Stunden laut eigener Aufzeichnung, erhaltener Lohn, errechneter Stundenlohn. Dann siehst du schwarz auf weiß ob da eine Differenz besteht. Ohne diese Dokumentation wirst du im Zweifelsfall Schwierigkeiten haben, irgendetwas nachzuweisen.

Dann erst das Gespräch mit dem Chef suchen – schriftlich, höflich, mit Bezug auf den gesetzlichen Mindestlohn. Kein Vorwurf, keine Drohung, einfach nachfragen. Oft ist das wirklich nur ein Versehen.


Antwort
Markus K.
Beiträge: 17
(@markus81)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Kurz zur ersten Frage: Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 01.01.2026 bei 12,82 Euro brutto pro Stunde (Beschluss der Mindestlohnkommission von 2024). Das gilt automatisch – du musst das nicht extra einfordern, dein AG ist von Gesetzes wegen verpflichtet, das umzusetzen.

Wenn er das nicht gemacht hat, hast du tatsächlich einen Nachzahlungsanspruch. Die Verjährungsfrist für Lohnforderungen beträgt in der Regel 3 Jahre (§ 195 BGB), also ist da noch einiges an Zeit. Allerdings kann dein Arbeitsvertrag kürzere Ausschlussfristen enthalten – das solltest du unbedingt nachlesen.

Als verlässliche Quelle empfehle ich direkt die Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (bmas.de), da steht das sauber aufgeschlüsselt. Ich hab mich zu ähnlichen Themen rund ums Steuerrecht schon mal durch offizielle Quellen gewühlt – lohnt sich wirklich, lieber direkt beim Ministerium nachzuschauen als auf irgendwelche Blogseiten zu vertrauen. (Ich hatte das Thema Fragen an Steuerberater übrigens hier mal angesprochen: Steuerberater: Welche Fragen darf man kostenlos stellen?)

Konfrontiere deinen Chef am besten schriftlich, ruhig und sachlich. Kein Stress nötig – das ist einfach dein Recht.


Antwort
Sabine71
Beiträge: 18
(@sabine71)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Ich arbeite selbst in einem Bereich wo viele Leute auf Stundenbasis beschäftigt sind, und ich sehe das leider öfter – Arbeitgeber 'vergessen' die Anpassung gerne mal oder setzen sie mit Verzögerung um.

Was Markus oben schreibt stimmt soweit ich weiß, aber ich würde noch ergänzen: Schau unbedingt in deinen Vertrag ob da eine sogenannte Ausschlussfrist drin steht. Das ist oft sowas wie 'Ansprüche müssen innerhalb von 3 Monaten schriftlich geltend gemacht werden' – und das kann trotz der gesetzlichen Verjährungsfrist dazu führen, dass du ältere Ansprüche verlierst. Die Mindestlohnforderungen selbst sind durch das MiLoG zwar besser geschützt, aber bei sonstigen Lohnansprüchen kann das relevant werden.

Am besten mal bei der Arbeitnehmerkammer oder beim DGB-Rechtsschutz nachfragen, die helfen oft kostenlos weiter. Gerade im Sommer vor dem Urlaub würde ich das nicht auf die lange Bank schieben – falls du nachzahlungen geltend machen willst, lieber jetzt als nach dem Sommerurlaub.


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