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Sohn fängt Studium an – wie läuft das mit der KV ab 18 genau?

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Marco_1975
Beiträge: 6
Themenstarter
(@marco_1975)
Active Member
Beigetreten: Vor 3 Wochen
[#17]

Hallo zusammen,

ich hoffe jemand kann mir das mal verständlich erklären, denn ich blick da gerade echt nicht durch. Mein Sohn fängt im Oktober mit dem Studium an, er wird im August 18. Bisher war er über mich familienversichert (ich bin gesetzlich bei der TK). Jetzt hab ich gelesen, dass Studenten irgendwie pflichtversichert sind, aber es gibt da wohl auch Ausnahmen und Grenzen?

Konkret würde ich gerne wissen:
- Bleibt er erstmal noch in meiner Familienversicherung oder muss er sich sofort selbst anmelden wenn das Studium beginnt?
- Was kostet die Studentenversicherung ungefähr im Monat, ich meine den aktuellen Betrag für 2026?
- Bis zu welchem Alter geht das, ich hab irgendwo was von 25 Jahren gelesen, stimmt das noch?
- Was passiert wenn er nebenbei jobbt, gibt es da eine Verdienstgrenze?

Wir planen gerade auch den Sommerurlaub und da kam das Thema auf weil wir überlegen ob er im September noch eine Reise machen soll bevor das Semester startet. Ich will da auf keinen Fall Lücken in der Versicherung riskieren.

Danke schonmal für jede Hilfe!

Marco


3 Antworten
HelmutBrandt
Beiträge: 1
(@helmutbrandt)
New Member
Beigetreten: Vor 4 Tagen

Hallo Marco,

kurz zur Beruhigung: Dein Sohn bleibt bis zur Immatrikulation in deiner Familienversicherung. Sobald er aber eingeschrieben ist, muss er sich selbst als Student pflichtversichern – das ist gesetzlich so geregelt. Die Krankenkasse informiert einen da meistens auch automatisch, wenn man die Immatrikulationsbescheinigung vorlegt.

Der Beitrag für die studentische Pflichtversicherung liegt 2026 bei ungefähr 100-105 Euro pro Monat, je nach Krankenkasse ein bisschen unterschiedlich. Das ist der vergünstigte Sondertarif für Studenten.

Die 25-Jahre-Regelung stimmt – bis zum 25. Geburtstag greift die Studentenpflichtversicherung, danach wird man zum normalen Mitglied mit regulärem Beitrag (außer man hat vorher schon das Studium beendet).

Bei einem Nebenjob gibt es eine Einkommensgrenze, aktuell liegt die bei rund 538 Euro im Monat (Minijob). Darüber wird es komplizierter und kann die Beitragspflicht verändern. Am besten direkt bei der TK nachfragen, die haben da eine kostenlose Beratung.

Für den Urlaub im September: Da er noch nicht immatrikuliert ist, bist du mit der Familienversicherung noch dabei – also kein Problem.


Antwort
MarkusH
Beiträge: 11
(@markush)
Active Member
Beigetreten: Vor 3 Wochen

Naja, ich bin da etwas skeptischer als die anderen hier. Formular ausfüllen und gut ist – so einfach ist es leider nicht immer. Ich kenn Leute wo das mit der Ummeldung schief gelaufen ist und die dann für ein paar Wochen ohne gültigen Nachweis waren, auch wenn inhaltlich alles okay war. Das kann zum Beispiel beim Arztbesuch blöd werden.

Mein Tipp: Zeitlich wirklich früh genug anfangen. Am besten direkt nach der Abiturzeugnisübergabe schon mal Kontakt zur Kasse aufnehmen und fragen was ihr wann einreichen müsst. So vermeidet ihr Stress im September kurz vor Urlaubsantritt.

Und bzgl. der Reise – schau dir mal die EHIC-Karte an (europäische Krankenversicherungskarte), die gilt auch für Studenten. Aber das ist ein separates Thema.


Antwort
Klaus_1974
Beiträge: 9
(@klaus_1974)
Active Member
Beigetreten: Vor 3 Wochen

Also ich würd da nicht zu viel Zeit mit Forenrecherche verbringen und direkt bei der TK anrufen. Die haben eine Studentenhotline und können das genau für euren Fall durchrechnen. Ich hab das damals für meine Tochter so gemacht, war in 15 Minuten erledigt.

Die Grundregeln stimmen soweit wie oben beschrieben, aber Detailfragen zu Nebenjob und Grenzen ändern sich manchmal jährlich, da würde ich keine Forenbeiträge als verbindlich nehmen.


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