Seite wählen

Versicherung forder...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Versicherung fordert nach Unfall Geld zurück – was kann ich tun?

6 Beiträge
6 Benutzer
0 Reactions
42 Ansichten
Renate-Vogler
Beiträge: 2
Themenstarter
(@renate-vogler)
New Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten
[#29]

Hallo zusammen, ich bin ehrlich gesagt gerade ziemlich aufgewühlt und weiß nicht mehr weiter. Vielleicht kann mir hier jemand helfen, der ähnliches erlebt hat.

Kurze Vorgeschichte: Ich hatte letzten Herbst einen Unfall, bei dem ich die Schuld anerkannt habe – war auch eindeutig meine Schuld, da sage ich gar nichts. Meine Haftpflichtversicherung hat damals den Schaden reguliert, knapp 4.800 Euro an den Unfallgegner bezahlt.

Jetzt, fast ein dreiviertel Jahr später, bekomme ich auf einmal ein Schreiben von meiner eigenen Versicherung, dass sie einen Teil davon von mir zurückfordern wollen – angeblich wegen sogenannter 'grober Fahrlässigkeit'. Der Betrag: 1.200 Euro. Begründet wird das damit, dass ich zum Unfallzeitpunkt das Handy in der Hand hatte. Das stimmt leider auch.

Aber meine Frage: Dürfen die das überhaupt? Ich dachte immer, Haftpflicht bedeutet dass die Versicherung zahlt und gut ist. Diese Regressforderung hat mich total kalt erwischt, ich plane gerade meinen Sommerurlaub und sowas kommt dann dazwischen.

Hat jemand Erfahrung damit? Muss ich das einfach zahlen oder gibt es da Möglichkeiten sich zu wehren? Und gibt es irgendwo eine Grenze für solche Rückforderungen?

Vielen Dank schon mal
Renate


Schlagwörter für Thema
5 Antworten
T.Hartmann
Beiträge: 8
(@t-hartmann)
Active Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Ich kenn mich mit Versicherungsrecht jetzt nicht im Detail aus, aber so ein Schreiben einfach liegen lassen wäre auf jeden Fall falsch. Setz eine Frist zur Prüfung, schreib das der Versicherung und hol dir danach Rat – entweder Anwalt, Verbraucherzentrale oder dein ADAC wenn du Mitglied bist. Die Verbraucherzentrale is übrigens oft günstiger als ein Anwalt für ne erste Einschätzung.


Antwort
Ralf-Brenner
Beiträge: 15
(@ralf-brenner)
Active Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Also ich seh das ehrlich gesagt ein bissl anders als die Vorredner. Klar kann man prüfen und Anwalt holen, aber 1.200 Euro für Handy am Steuer – das ist ja nun wirklich grob fahrlässig und die Versicherung hat da meiner Meinung nach auch ein Recht drauf. Manchmal lohnt es sich da wirklich abzuwägen ob man das Geld lieber für einen Anwalt ausgibt oder einfach akzeptiert und zahlt. Kommt drauf an was der Vertrag sagt.


Antwort
Lisa M.
Beiträge: 6
(@lisa_92)
Active Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Oh das klingt wirklich stressig, sowas mitten in die Urlaubsplanung! Ich hätte gar nicht gedacht dass die eigene Versicherung einen so verklagen kann sozusagen. Aber das mit dem 5000€ Deckel den Wolfgang erwähnt hat klingt zumindest beruhigend. Auf jeden Fall nicht einfach überweisen ohne das gecheckt zu haben, manche Forderungen sind auch einfach mal nicht ganz korrekt aufgestellt. Verbraucherzentrale wäre mein erster Anlaufpunkt, die helfen da eigentlich immer gut weiter!


Antwort
Wolfgang89
Beiträge: 23
(@wolfgang89)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Hallo Renate, das klingt ärgerlich aber leider ist das grundsätzlich rechtlich möglich. Bei der Kfz-Haftpflicht gibt es tatsächlich Regressmöglichkeiten für den Versicherer, wenn der Versicherte grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Handy am Steuer gilt da leider ziemlich eindeutig als grobe Fahrlässigkeit.

Die gute Nachricht: Bei der normalen Kfz-Haftpflicht ist der Regress durch § 5 KfzPflVV auf maximal 5.000 Euro begrenzt – das ist gesetzlich gedeckelt. Du bist also mit 1.200 Euro zwar schon betroffen, aber wenigstens nicht darüber.

Was ich dir empfehlen würde: Schau dir deinen Versicherungsvertrag genau an. Manche Tarife schließen Regress explizit aus oder begrenzen ihn weiter. Steht da irgendwas zu 'Verzicht auf Regress bei grober Fahrlässigkeit'? Das wäre dein Hebel. Wenn du das nicht selber durchblickst, würde ich zu einem Verkehrsrechtsanwalt oder zum ADAC gehen – eine Erstberatung kostet nicht die Welt und kann helfen einzuschätzen ob die Forderung so rechtmäßig ist.


Antwort
Seite 1 / 2
Teilen: