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Sommerjob-Vertrag: Erst unterschreiben dann Schufa-Auskunft?

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Stefan88
Beiträge: 19
Themenstarter
(@stefan88)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten
[#4]

Hi zusammen,

ich hab ein bisschen ein komisches Problem und weiß nicht wie ich das einschätzen soll. Habe für den Sommer einen Job in nem Freibad bekommen (endlich!), aber der Arbeitgeber will jetzt nach der Vertragsunterzeichnung noch eine Schufa-Auskunft von mir. Finde das schon merkwürdig, weil normalerweise macht man sowas doch vorher?

Der Typ meinte, das sei Standard bei allen neuen Mitarbeitern wegen der Kassentätigkeit. Aber ich hab schon unterschrieben und bin mir nicht sicher ob das rechtens ist. Kann er den Vertrag wieder rückgängig machen wenn da was negatives drinsteht? Bei mir steht zwar nichts wildes drin (nur ein alter Handyvertrag der mal problematisch war), aber trotzdem macht mich das nervös.

Hat jemand Erfahrung damit? Ist das normal bei Sommerjobs oder versucht der mich über den Tisch zu ziehen? Muss ich die Auskunft überhaupt geben oder kann ich das verweigern? Brauche den Job ziemlich dringend für mein Studium, will aber auch nicht verarscht werden.

Danke schonmal!


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3 Antworten
M.Weber
Beiträge: 13
(@m-weber)
Active Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Ist schon etwas merkwürdig. Bei Kassenjobs normal, aber normalerweise VOR Vertragsabschluss.


Antwort
LukasK
Beiträge: 18
(@lukask)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Hey Stefan!

Kenne das Problem, hatte letztes Jahr was ähnliches bei nem Nebenjob. Grundsätzlich darf der Arbeitgeber eine Schufa-Auskunft verlangen, aber nur wenn es für die Tätigkeit relevant ist - bei Kassentätigkeiten ist das meist der Fall.

Das nachträgliche Verlangen ist aber schon ungewöhnlich. Normalerweise macht man sowas vorm Vertragsabschluss. Rechtlich gesehen kann er den Vertrag trotzdem kündigen wenn erhebliche negative Einträge da sind, aber dafür muss schon ordentlich was im Argen liegen.

Ein alter Handyvertrag ist normalerweise kein Kündigungsgrund, vor allem wenn der schon länger her ist. Würde an deiner Stelle die Auskunft geben - verweigerst du sie, wirkt das verdächtiger als ein kleiner Eintrag.

Btw, wenn du Lust auf DIY-Projekte hast um dich abzulenken: hab neulich coole Sachen für den Sommer gesammelt.

LG Lukas


Antwort
Marcus-Richter
Beiträge: 19
(@marcus-richter)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Guten Tag Stefan,

aus arbeitsrechtlicher Sicht ist die Reihenfolge tatsächlich unüblich, aber nicht automatisch rechtswidrig. Arbeitgeber dürfen bei kassierenden Tätigkeiten durchaus eine Bonitätsprüfung verlangen, da ein berechtigtes Interesse an der finanziellen Zuverlässigkeit besteht.

Problematisch wird es, wenn negative Schufa-Einträge zur nachträglichen Kündigung führen sollen. Hier müsste der Arbeitgeber beweisen, dass die Informationen für die konkrete Tätigkeit relevant sind. Ein einzelner erledigter Handyvertrag dürfte kaum ausreichen.

Mein Rat: Geben Sie die Auskunft heraus, dokumentieren Sie aber den Vorgang. Falls es zu Problemen kommt, haben Sie dadurch bessere Argumente. Bei größeren Unstimmigkeiten sollten Sie arbeitsrechtliche Beratung in Anspruch nehmen.

Vor dem Sommerurlaub sollten Sie übrigens auch wichtige Versicherungen checken - nicht dass dort ebenfalls böse Überraschungen lauern.

Beste Grüße
Marcus Richter


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